Kirchliche Dienste

«Sich traue loh»

Hochzeit

Möchten Sie heiraten? Wir wollen Sie gerne darin unterstützen, damit Ihre Hochzeit ein Fest mit Tiefgang wird!

Impulstag zur Trauung und Ehe
Vermutlich stehen Sie bereits oder schon bald mitten in den Vorbereitungen auf Ihre Hochzeit. Alles Mögliche gilt es zu bedenken, alles Mögliche ist zu organisieren.

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, gehört es zur Vorbereitung, einen dieser Impulstage als Paar zu besuchen. Er möchte:
– dazu beitragen, den Schritt in die Ehe bewusster und offener zu wagen
– Wege zu fairer Partnerschaft und Kommunikation anregen (faires Streiten)
– den christlichen Gehalt der Heirat beleuchten
– Impulse und Hilfen zur aktiven Mitgestaltung der kirchlichen Hochzeitsfeiervermitteln
– mit Gruppen- und Paargesprächen, mit Medien, Plenums­diskussion und einem besinnlichen Abschluss zur fruchtbaren Auseinandersetzung Mut machen

Nähere Informationen über solche Impulstage erhalten Sie auf der neuen Website oder beim Pfarramt.

Was bedeutet die kirchliche Trauung?
Die drei Landeskirchen in der Schweiz gehen davon aus, dass die Liebe zwischen Mann und Frau der Grund der Ehe ist.

Die Partner geben mit ihrem Eheversprechen im Gottesdienst dem Wunsch Ausdruck, so aneinander zu handeln, wie Gott am Menschen handelt. Ihre Ehe soll ein Zeichen der Liebe Gottes sein. Mit der Eheschliessung steht eine Partnerschaft auf einer neuen rechtlichen Grundlage, was ihr eine grössere Verbindlichkeit verleiht.

In der kirchlichen Trauung bringt das Paar zum Ausdruck, dass es zum Gelingen der Ehe auf die Hilfe Gottes, seinen Segen über die Beziehung und die Unterstützung durch Verwandte, Bekannte und der Gemeinde angewiesen ist.

Wohl alle, die heiraten, suchen nach einer von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägten Beziehung, in der sich die Eheleute als Individuen und als Paar entfalten können.

Zugleich weiss aber auch jeder Mensch, wie zerbrechlich Beziehungen sind und wie oft sie sich verändern. Deshalb bitten die Brautpaare bei der kirchlichen Trauung um den Segen Gottes und vertrauen darauf, dass Gott sie in ihrem ehelichen Zusammenleben begleitet.

Voraussetzungen für die kirchliche Trauung
Zivile Trauung geht vor.

In der Schweiz können nur Paare kirchlich getraut werden, die ihre Ehe bereits auf dem Zivilstandesamt geschlossen haben. Der Seelsorger, welcher die Trauung leitet, ist verpflichtet, zuvor das Dokument des Standesamtes (Familienbüchlein) einzusehen.

Folgende Dokumente brauchen Sie für die Anmeldung zur katholischen Trauung:
– Ehedokumente: Sie werden im Pfarramt des Wohnortes des/der katholischen Partners/ Partnerin ausgefüllt. Diese füllen wir gemeinsam mit Ihnen aus.

– Taufschein: Ein aktueller Auszug aus dem Taufbuch der Taufpfarrei mit Firmdatum und Ledigenstatus. Bitten Sie das Pfarramt Ihrer Taufpfarrei, Ihnen den entsprechenden Taufschein zuzusenden und bringen Sie ihn zum Gespräch mit uns mit.
– Kopie des Ziviltrauscheines: Senden Sie uns bitte eine Kopie des Ziviltrauscheins nach der Ziviltrauung oder bringen Sie diese zur kirchlichen Trauung mit.

Die konfessionsverbindende Ehe
Bei mehr als der Hälfte der Hochzeitspaare in der Schweiz haben Mann und Frau nicht dieselbe Konfession. Die konfessionsverbindende Ehe (z.B. zwischen einer reformierten Frau und einem katholischen Mann) ist somit für viele eine Selbstverständlichkeit.

Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft eines Partners in der reformierten oder katholischen Landeskirche. Das Brautpaar muss sich für eine der Formen entscheiden. Wenden Sie sich in jedem Fall frühzeitig an uns resp. an das ev.-ref. Pfarramt. Dort werden Sie überdie Einzelheiten informiert.

Bei konfessionsverbindenden Paaren ist es üblich, dass sie sich für die katholische oder evangelische Form der Trauung und somit auch auf einen Seelsorger einer der beiden Konfessionen entscheiden. Die Landeskirchen erkennen die Trauungsformen gegenseitig an. Was der Volksmund als «ökumenische Trauung» bezeichnet, gibt es leider nicht.

Eheschliessung und Familiengründung
Da die Heirat oft ein Schritt zur Familiengründung ist, oder bereits Kinder da sind, kommen manchmal bei der Hochzeit auch Fragen nach dem (späteren) religiösen Leben als Familie ins Blickfeld: In welcher Konfession respektive Religion sollen allenfalls die Kinder erzogen werden?

Wir ermutigen sie als überzeugte Christen dafür einzutreten, dass ihre Kinder in Ihrem eigenen Glauben getauft und erzogen werden. Dabei ist zu bedenken, dass die Entscheidung über Taufe und religiöse Erziehung Recht und Pflicht beider Eltern zu gleichen Teilen ist. Die Überzeugung des einen Partners darf die Ehegemeinschaft nicht gefährden. Daher ist es sinnvoll, dass Brautleute sich vor der Eheschliessung klar werden, in welcher kirchlichen Bindung sie ihre Kinder erziehen wollen. Entscheiden sollen sie letztlich nach ihrem Gewissen.

Benützung der Pfarreikirche
Wenn Sie Mitglied der Martinspfarrei sind, können Sie kostenlos in der Pfarrkirche heiraten. Auswärtige Brautpaare bezahlen eine Gebühr von CHF 250.- . Bitte reservieren Sie die Kirche beim Pfarreisekretariat 071 799 18 03 (Bürozeiten jeweils am Dienstagmorgen). Falls Sie das wünschen, können Sie für einen Apero nach der Hochzeit gegen einen Unkostenbeitrag auch das Pfarreiheim reservieren.

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